In einem Urteil vom 21.07.2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld abgeschafft, mit der Begründung, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Dementsprechend wird es seit 2015 nicht mehr ausgezahlt und es können keine Anträge mehr gestellt werden. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.
Einkommensschwache Familien können weiterhin Kinderzuschlag beantragen.
Zwischen 2013 und 2015 erhielten Eltern monatlich 100 €, später 150 €, wenn sie keine Betreuung einer Tageseinrichtung für ihr Kind in Anspruch nahmen. Betreuungsgeld wurde für maximal 22 Monate gezahlt.
Voraussetzungen für das Betreuungsgeld waren unter anderem die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt mit Wohnsitz in Deutschland. Das zu versteuernde Einkommen durfte jährlich bei bis zu 500.000 Euro bei Ehepaaren, bzw. 250.000 Euro bei Alleinerziehenden liegen.
Zuständige Stelle für die Beantragung des Betreuungsgeldes war in Baden-Württemberg die Landeskreditbank Baden-Württemberg (kurz: L-Bank). Welche für alle Betreuungsgeld-Anträge zuständig ist.
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