Am 21.07.2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld abgeschafft. Begründung des Urteils ist, dass das Betreuungsgeld nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dementsprechend können keine Anträge mehr gestellt für das Betreuungsgeld werden. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.
Einkommensschwache Familien können allerdings weiterhin Kinderzuschlag beantragen. Darüber hinaus bietet Bayern seinen Familien zusätzliche Unterstützung durch das Bayrische Familiengeld.
Zwischen 2013 und 2015 konnten Familien monatlich 100 €, später 150 € Betreuungsgeld erhalten, wenn sie ihr Kind privat betreuten und keinen staatlichen Betreuungsplatz beanspruchten. Es wurde maximal 22 Monate lang ausgezahlt. Bei mehreren Kindern konnten höhere Beträge ausgezahlt werden.
Vorausgesetzt wurde für den Erhalt des Geldes die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt mit Wohnsitz in Deutschland. Als Einkommensgrenze galt ein Brutto-Jahreseinkommen von 500.000 Euro bei Ehepaaren und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge waren die jeweiligen Regionalstellen des „Zentrums Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS). In Bayern erhielten Familien nach dem Auslaufen des Elterngeldes automatisch einen Antrag für das Betreuungsgeld durch Zusendung.
Das Bundesland Bayern bietet Familien übrigens seit über 20 Jahren als zusätzliche finanzielle Unterstützung das bayrische Landeserziehungsgeld, das zur Zeit des Betreuungsgeldgesetzes zusätzlich in Anspruch genommen werden konnte.
Mit der Abschaffung des Betreuungsgeldes handelte der Freistaat und reformierte seine finanziellen Unterstützungsmaßnahmen: Seit 2018 können Familie das Bayrische Familiengeld in Höhe von 250 € pro Kind und Monat beantragen.
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