Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, denn das Betreuungsgeld wurde im Jahr 2015 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft. Die Begründung des BVG lag darin, dass das Betreuungsgeldgesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.
Für einkommensschwache Familien besteht jedoch bundesweit die Option, Kinderzuschlag beantragen.
Zwischen 2013 und 2015 wurde das Betreuungsgeld unter der Voraussetzung ausgezahlt, dass Familien ihr Kind bzw. ihre Kinder im gemeinsamen Haushalt privat betreuen. Dann wurde es in einer Höhe von 100 €, später 150 € und monatlich für maximal 22 Monate ausgezahlt. Bei mehreren Kindern wurden höhere Beträge ausgezahlt. Als obere Einkommensgrenze galten für Paare jährlich 500.000 Euro und für Alleinerziehende 250.000 Euro.
Je nach zuständiger Kommune konnte das Betreuungsgeld in NRW in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. In der Regel handelte es sich um die Fachbereiche, die regional für Jugend, Familie und Soziales zuständig sind.
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