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Betreuungsgeld Rheinland-Pfalz

Betreuungsgeld Rheinland-Pfalz

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das Betreuungsgeld nicht mehr ausgezahlt. Das Urteil wurde am 21.07.2015 beschlossen. Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie hier.

Betreuungsgeld Rheinland-Pfalz

Hinweise

Über das Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld stellte für Familien bis 2015 eine finanzielle Hilfe im Anschluss an das Elterngeld dar. Letzteres wird nur im ersten Lebensjahr nach der Geburt eines Kindes gezahlt.

Gewährt wurde das Betreuungsgeld für Kleinkinder, die ab 1. August 2012 geboren wurden. Diese müssen mindestens 15 Monate alt sein; Hintergrund hierzu ist, dass der maximal mögliche Elterngeldanspruch, der bei einer Teilung der Elternzeit zwischen Mutter und Vater 14 Monate beträgt, abgegolten sein muss. Die höchst mögliche Bezugsdauer des Betreuungsgeldes betrug damit 22 Monate.

Im August 2014 wurde das Betreuungsgeld auf monatlich 150 Euro erhöht. Bei Mehrlingsgeburten wurde dieser Betrag pro Kind gewährt. Durch das Urteil vom 21.07.2015 ist der Anspruch auf das Betreuungsgeld nicht mehr gültig.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Juergen Priewe