Betreuungsgeld Sachsen

Betreuungsgeld Sachsen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2015 wurde das Betreuungsgeld abgeschafft, weshalb eine Antragstellung nicht mehr möglich ist. Das BVG begründete seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.

Für einkommensschwache Familien besteht jedoch noch die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen. Außerdem besteht in Sachsen die zusätzliche Möglichkeit für Familien, Landeserziehungsgeld zu beantragen.

Betreuungsgeld Sachsen

Die Beantragung des Betreuungsgeldes Sachsen erfolgte in der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Landkreises oder der Kreisfreien Städte.

Sachsen bietet Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen, aktuell die Möglichkeit, Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 € monatlich zu erhalten. In bestimmten Härtefällen kann das Geld auch trotz der Beanspruchung eines staatlichen Betreuungsplatzes ausgezahlt werden, zum Beispiel, wenn sich ein Elternteil noch in Ausbildung befindet.

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