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Betreuungsgeld Höhe

Betreuungsgeld Höhe

Das Betreuungsgeld wird seit 2015 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr ausgezahlt. Von 2013 bis 2015 konnten Familien das Geld erhalten, die ihre Kinder vorrangig zu Hause betreuten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Unabhängig davon gibt es den Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen.

Betreuungsgeld Höhe

Bis 2015 konnten Familien mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die ihre Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren zu Hause betreuten, Betreuungsgeld erhalten. Voraussetzung war dabei, dass sie keinen Anspruch (mehr) auf Elterngeld hatten und ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überstiegen. Bis 2014 wurde das Betreuungsgeld von 100 auf 150 € erhöht. Zusätzlich konnten Familien 15 € mehr erhalten, wenn die Eltern dieses für die spätere Ausbildung oder die Altersversorgung des Kindes angespart wurde.

Die Einkommensgrenze der Antrag stellenden Eltern, durfte im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes eine Höhe von 500.000 € nicht übersteigen. Bei alleinerziehenden Eltern betrug diese Einkommensgrenze 250.000 €.

Unter Erfüllung aller Voraussetzungen wurde das Betreuungsgeld zwischen 2013 und 2015 ab dem 1. Tag des 15. Lebensmonats des Kindes für insgesamt 22 Monate gezahlt. Spezielle Einzelfallentscheidungen waren darüber hinaus für Alleinerziehende möglich, wenn diese vor der Geburt über kein Erwerbseinkommen verfügten.

Das Betreuungsgeld sollte die finanziellen Unterschiede von Familien gerade in den ersten Lebensjahren ausgleichen. Erziehende Mütter und immer mehr Männer verzichten häufig einige Jahre auf die eigene Berufstätigkeit, um ihren Nachwuchs zu Hause zu betreuen und zu fördern.

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Bild oben: © panthermedia.net / Micha Klootwijk