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Betreuungsgeld Antrag

Betreuungsgeld Antrag

Das Betreuungsgeld wurde 2015 mit einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht abgeschafft. Es wurde 2 Jahre lang an Familien ausgezahlt, die ihre Kinder zu Hause betreuten. Anträge konnten zwischen 2013 und 2015 gestellt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Unabhängig von diesem Urteil können Familien mit geringem Einkommen Kinderzuschlag beantragen.

Informationen zur Antragsstellung

Zwischen 2013 und 2015 konnten Eltern, die ihr Kind in den ersten 3 Lebensjahren zu Hause betreuten, Betreuungsgeld beantragen. Um die Leistung zu beziehen, musste ein spezieller Betreuungsgeld-Antrag ausgefüllt werden.

Es war im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgeschrieben und sollte für eine lückenlose Förderung von jungen Familien mit Kleinkindern sorgen.

Da das Betreuungsgeldgesetz nicht mehr in Kraft ist, können keine Anträge mehr gestellt werden.

Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes konnten Eltern einen Antrag stellen, die ihr Kind zwischen dem 15. und dem 36. Lebensmonat selbst betreuten, es also nicht in einer Kita betreuen ließen. Eine weitere Voraussetzung war, dass das Kind mit dem antragstellenden Elternteil im gleichen Haushalt lebte. Monatlich kamen weitere 15 Euro dazu, wenn es nachweislich für die Ausbildung oder Altersvorsorge des Kindes gespart wurde.

Die Beantragung war in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich wurde ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Betreuungsgeldstelle eingereicht. Ergänzend mussten weitere Unterlagen eingereicht werden, wie etwas die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis der antragstellenden Person und gegebenenfalls eine Vaterschaftsanerkennung oder die Bescheinigung einer privaten Betreuungseinrichtung.

Familien hatten einen mehrfachen Anspruch auf Betreuungsgeld. Das heißt, es konnte pro Kind ein Antrag gestellt werden. Beim zweiten und dritten Kind erhielten die Familien auch jeweils einen höheren Betrag. Grundsätzlich war der Anspruch unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern und sollte Vätern und Müttern neben der Erziehung auch die Möglichkeit geben, sich in Ausbildung, Studium und Beruf weiter zu qualifizieren.

Bildquelle:
Bild mitte: © panthermedia.net / Walter J. Pilsak

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