Am 9. September 2012 beschloss der Bundestag die gesetzlich festgelegte Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August 2013. Dabei handelt es sich um eine soziale Leistung, die bei der Erziehung der Kinder unterstützen soll.
Voraussetzung um auf eine solche Unterstützungszahlung angewiesen zu sein und sie daher erhalten zu können, ist die Betreuung des eigenen Kindes bzw. der eigenen Kinder im privaten Umfeld. Das bedeutet, um das Betreuungsgeld zu bekommen dürfen die eigenen Kinder nicht staatlich betreut werden, zum Beispiel in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte, einer Krippe oder einem Kindergarten, sondern sie müssen entweder zu hause, von den Eltern selbst, betreut werden oder die Betreuung muss zumindest privat organisiert sein. Somit wären auch Eltern berechtigt Betreuungsgeld zu erhalten, wenn die Betreuung durch Freunde, Verwandte, eine Tagesmutter oder ein Au pair stattfindet.
Des Weiteren ist es Voraussetzung, dass die Eltern einen Wohnsitz in Deutschland haben, ansonsten würde ebenso, wie wenn die erste Voraussetzung nicht erfüllt sein würde, kein Recht auf den Erhalt von Betreuungsgeld bestehen und der Antrag auf ein solches würde den Eltern versagt werden. Continue Reading