Betreuungsgeld Thüringen

Betreuungsgeld Thüringen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das Betreuungsgeld im Jahr 2015 abgeschafft. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich. Das BVG begründete seine Entscheidung damit, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.

Für einkommensschwache Familien besteht als staatliche Unterstützung noch die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen.

Betreuungsgeld Thüringen

Das Betreuungsgeld wurde zwischen 2013 und 2015 unter der Voraussetzung ausgezahlt, dass Familien die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt privat organisieren. Es wurde in einer Höhe von 100 €, später 150 € und monatlich für maximal 22 Monate ausgezahlt. Bei mehreren Kindern war auch die Auszahlung höhere Beträge möglich. Als obere Einkommensgrenze galten 500.000 Euro für Paare und 250.000 Euro jährlich für Alleinerziehende.

Für das Betreuungsgeld Thüringen waren die Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

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