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Betreuungsgeld Sachsen-Anhalt

Betreuungsgeld Sachsen-Anhalt

Seit einer neuen Rechtsgrundlage aus dem Jahr 2015, wird das Betreuungsgeld nicht mehr ausgezahlt, da es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Betreuungsgeld Sachsen-Anhalt

Hinweise

Über das Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld wurde, sofern die Voraussetzungen vorliegen, ab dem 15. Lebensmonat und längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonates des Kindes gezahlt.

Es gab aber eine Ausnahme. Wenn nämlich die Eltern alle Elterngeldmonate, die ihnen für das Kind zustehen, schon eher verbraucht haben (weil sie Elterngeld gleichzeitig bezogen haben), dann haben sie schon früher Betreuungsgeld erhalten, aber immer nur für maximal 22 Monate. Elterngeld und Betreuungsgeld gibt es für ein Kind grundsätzlich nur nacheinander und nicht gleichzeitig.

Nach der aktuellen Rechtsgrundlage wird das Betreuungsgeld nicht mehr ausgezahlt.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Juergen Priewe