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Betreuungsgeld Niedersachsen

Betreuungsgeld Niedersachsen

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde am 21.07.2015 beschlossen, dass das Betreuungsgeld nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dementsprechend wird das Betreuungsgeld nicht mehr ausgezahlt. 

Betreuungsgeld Niedersachsen

Hinweise

Über das Betreuungsgeld

Seit dem 1. August 2013 erhielten Eltern monatlich 100 €, wenn sie keine Betreuung einer Tageseinrichtung für ihr Kind in Anspruch nahmen. Kurz darauf erhöhte sich dieser Betrag auf 150 €. Dies galt für Kinder, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden.

Voraussetzungen für das Betreuungsgeld:

  • Die Erziehung und Betreuung des Kindes durch den Antragsteller
  • Gemeinsames Leben mit dem Kind im Haushalt
  • Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland
  • Das zu versteuernde Einkommen darf jährlich bei bis zu 500.000 Euro bei Ehepaaren, bzw. 250.000 Euro bei Alleinerziehenden liegen, allerdings muss kein Elternteil erwerbstätig sein
  • Der Antragsteller nimmt keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Ähnliches für sein Kind in Anspruch

Grundsätzlich galt, dass das Betreuungsgeld höchstens 22 Monate ausgezahlt wurde und spätestens mit dem vollendeten 36. Lebensmonat endete. Möglich war eine Zahlung ab dem ersten Tag des 15. Lebensmonats. Ein Anspruch auf das Betreuungsgeld besteht laut aktueller Rechtsgrundlage nicht mehr.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Juergen Priewe