Betreuungsgeld Hamburg

Betreuungsgeld Hamburg

Im Jahr 2015 wurde das Betreuungsgeld durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.

Für einkommensschwache Familien besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen.

Betreuungsgeld Hamburg

Unter der Voraussetzung, dass Eltern die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt privat organisieren, konnte zwischen 2013 und 2015 das Betreuungsgeld in Höhe von 100 €, später 150 € monatlich beantragt werden. Das Geld wurde maximal 22 Monate lang ausgezahlt. Bei mehreren Kindern wurden auch höhere Beträge ausgezahlt. Als Einkommensgrenze galt ein Brutto-Jahreseinkommen von 250.000 Euro bei Alleinerziehenden, 500.000 Euro bei Paaren.

Kritiker*innen beklagten beim Betreuungsgeld die Verlagerung der öffentlichen Verantwortung zur Gewährleistung von Betreuungsmöglichkeiten hin zu den Familien selbst. Befürworter*innen sahen dagegen eine Unterstützung von Familien, die ihr Kind selbst betreuen wollten.

In Hamburg wurde der Antrag direkt bei den jeweiligen Stadtteilverwaltungsstellen eingereicht.

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Bild oben: © panthermedia.net / Robert Biedermann