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Betreuungsgeld Schleswig-Holstein

Betreuungsgeld Schleswig-Holstein

Seit 2015 ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Betreuungsgeld abgeschafft. Als Begründung wurde angegeben, dass das Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.

Für einkommensschwache Familien besteht aber unabhängig davon die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen.

Betreuungsgeld Schleswig-Holstein

Eltern, die als Alleinerziehende weniger als 250.000 Euro oder als Paar weniger als 500.000 Euro jährlich verdienten, konnten zwischen 2013 und 2015 Betreuungsgeld beantragen. Voraussetzung war dabei, dass Eltern die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt privat organisieren. Das Betreuungsgeld wurde in Höhe von 100 €, später 150 € monatlich für maximal 22 Monate ausgezahlt. Bei mehreren Kindern konnten höhere Beträge ausgezahlt werden.

Für das Betreuungsgeld Schleswig-Holstein lag die Zuständigkeit der Anträge beim Landesamt für soziale Dienste. Es handelte sich dabei in der Regel um das Landesfamilienbüro der jeweiligen Wohnsitzregion.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Juergen Priewe