Betreuungsgeld Saarland

Betreuungsgeld Saarland

Das Betreuungsgeld wurde im Jahr 2015 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Laut BVG war das Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.

Einkommensschwache Familien können bundesweit Kinderzuschlag beantragen.

Betreuungsgeld Saarland

Zwischen 2013 und 2015 wurde das Betreuungsgeld unter der Voraussetzung ausgezahlt, dass Familien ihr Kind bzw ihre Kinder im gemeinsamen Haushalt privat betreuten. Dann wurde es in einer Höhe von 100 €, später 150 € und monatlich für maximal 22 Monate ausgezahlt. Bei mehreren Kindern wurden höhere Beträge ausgezahlt. Als obere Einkommensgrenze galten für Paare jährlich 500.000 Euro und für Alleinerziehende 250.000 Euro.

Im Saarland konnte das Betreuungsgeld beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beantragt werden.