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Betreuungsgeld Mecklenburg-Vorpommern

Betreuungsgeld Mecklenburg-Vorpommern

Eine Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2015 wurde das Betreuungsgeld abgeschafft. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.

Für einkommensschwache Familien besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen.

Betreuungsgeld Mecklenburg-Vorpommern

Zwischen 2013 und 2015 konnte das Betreuungsgeld in Höhe von 100 €, später 150 € monatlich beantragt werden. Voraussetzung war dabei, dass Eltern die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt privat organisierten. Das Betreuungsgeld wurde für maximal 22 Monate gezahlt. Bei mehreren Kindern konnten höhere Beträge ausgezahlt werden. Als obere Einkommensgrenze galt ein Brutto-Jahreseinkommen von 250.000 Euro bei Alleinerziehenden und 500.000 Euro bei Paaren.

Für das Betreuungsgeld in Mecklenburg-Vorpommern war das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig.

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Juergen Priewe