Betreuungsgeld Hessen

Betreuungsgeld Hessen

Eine Antragstellung ist seit 2015 nicht mehr möglich. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2015 hat das Betreuungsgeld abgeschafft, mit der Begründung, dass das Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.

Für einkommensschwache Familien besteht aber unabhängig davon die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen.

Betreuungsgeld Hessen

Zwischen 2013 und 2015 konnte das Betreuungsgeld unter der Voraussetzung beantragt werden, dass Eltern die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt privat organisieren. Das Betreuungsgeld wurde in Höhe von 100 €, später 150 € monatlich für maximal 22 Monate ausgezahlt. Bei mehreren Kindern konnten höhere Beträge ausgezahlt werden. Als obere Einkommensgrenze galten 250.000 Euro jährlich bei Alleinerziehenden und 500.000 Euro bei Paaren.

Für das Betreuungsgeld Hessen waren die Ämter für Versorgung und Soziales für das Betreuungsgeld zuständig.

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Bild oben: © panthermedia.net / Juergen Priewe