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Betreuungsgeld Brandenburg

Betreuungsgeld Brandenburg

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld im Jahr 2015 abgeschafft. Begründet wurde das Urteil damit, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Dementsprechend können keine Anträge mehr für das Betreuungsgeld gestellt werden. Mehr Informationen zum Urteil und zur Debatte finden Sie hier.

Einkommensschwache Familien können allerdings weiterhin Kinderzuschlag beantragen.

Betreuungsgeld Brandenburg

Zwischen 2013 und 2015 konnten Familien, die ihr Kind privat betreuten und keinen staatlichen Betreuungsplatz beanspruchten, Betreuungsgeld in Höhe von 100 €, später 150 € monatlich erhalten. Das Geld wurde maximal 22 Monate lang ausgezahlt. Bei mehreren Kindern wurden auch höhere Beträge ausgezahlt.

Als Voraussetzung sollten Eltern die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt mit Wohnsitz in Deutschland privat organisieren. Als Einkommensgrenze galt ein Brutto-Jahreseinkommen von 500.000 Euro bei Ehepaaren und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden.

Während Befürworter*innen hierin eine Unterstützung von Familien sahen, die ihr Kind selbst betreuen möchten, beklagten kritische Stimmen die Verlagerung der öffentlichen Verantwortung zur Gewährleistung von Betreuungsmöglichkeiten hin zu den Familien selbst.

In Brandenburg wurde das Betreuungsgeld direkt bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt.

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Bild oben: © panthermedia.net / Juergen Priewe