Betreuungsgeld Berlin

Betreuungsgeld Berlin

Seit 2015 gibt es das Betreuungsgeld nicht mehr. In einem Urteil vom 21.07.2015 kippte das Bundesverfassungsgericht das nur 2 Jahre lang bestehende Gesetz mit der Begründung, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mehr Informationen zu Urteil und Debatte finden Sie hier.

Für einkommensschwache Familien gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen.

Betreuungsgeld Berlin

Familien konnten zwischen 2013 und 2015 monatlich 100 €, später 150 € Betreuungsgeld erhalten, sofern sie keinen staatlichen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nahmen. Das Betreuungsgeld wurde maximal 22 Monate lang ausgezahlt.

Um das Betreuungsgeld zu erhalten, wurde die Erziehung und Betreuung des Kindes im gemeinsamen Haushalt mit Wohnsitz in Deutschland vorausgesetzt. Darüber hinaus durften Familien ein Jahreseinkommen von 500.000 Euro bei Ehepaaren bzw. 250.000 Euro bei Alleinerziehenden nicht übersteigen.

In Berlin waren die Elterngeldstellen der Jugendämter für das Betreuungsgeld zuständig.

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Bild oben: © panthermedia.net / Juergen Priewe