1. Startseite
  2. »
  3. Beantragung
  4. »
  5. Betreuungsgeld beantragen

Betreuungsgeld beantragen

Betreuungsgeld beantragen

Das Betreuungsgeld gibt es seit 2015 nicht mehr. Es wurde mit einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht abgeschafft. Von 2013 bis 2015 wurde es an Familien ausgezahlt, die ihre Kinder zu Hause betreuten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Den Kinderzuschlag können Familien mit geringem Einkommen weiterhin beantragen.

Betreuungsgeld beantragen

Das Betreuungsgeld war eine Dienstleistung des Bundes, welche in Deutschland mit Erfüllung der nötigen Voraussetzungen beansprucht werden konnte. Die Leistung des Staates diente der selbstständigen Erziehung im eigenen Heim für Eltern. Leistungen wurden in Höhe von 150 Euro ausgezahlt. Sofern das Geld für die Altersvorsorge des Kindes oder zu Bildungszwecken gespart wurde, konnten Familien noch mit weiteren 15 Euro pro Monat gefördert werden.

Um Betreuungsgeld zu erhalten, mussten Familien einige Voraussetzungen erfüllen. So musste das Kind im eigenen Haushalt leben, unter drei Jahre alt sein und der Wohnsitz der Familie musste in Deutschland liegen. Es durfte kein Anspruch auf Elterngeld mehr bestehen und die Familien durften ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht übersteigen (Paare: 500.000€, Alleinerziehende: 250.000€).

Bildquelle:
Bild oben: © panthermedia.net / Thomas Steup
Bilder Schritt 1-10: eigene Screenshots vom PDF-Antrag NRW für das Betreuungsgeld

Ähnliche Beiträge