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Betreuungsgeld 2015

Betreuungsgeld 2015

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Auszahlung des Betreuungsgelds 2015 eingestellt. Zuvor war es ein lange umstrittenes Thema im Bundestag. Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Familien mit geringem Einkommen können den Kinderzuschlag beantragen.

Das Betreuungsgeld sollte die familiäre Erziehung und das Selbstbestimmungsrecht der Eltern stärken und sich darüber hinaus auch positiv auf die Geburtenrate auswirken. Eltern sollten die Wahl haben zwischen der häuslichen Betreuung und der Betreuung in einer Kindertagesstätte.

Zum 01. August 2014 wurde das Betreuungsgeld von 100 € auf 150 € erhöht. Im Jahr 2015 wurde dann jedoch wieder abgeschafft. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts lag darin, dass der Bund für die Gesetzgebung in diesem Fall gar nicht zuständig sei.

Bildquelle:
Bild unten: © panthermedia.net / Randolf Berold

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